Sonderpädagogik

ELS-Grundschulteil

 

Ziel:

Diversität als Ressource und Chance für gemeinsames Lernen betrachten à Diversität wertschätzen und anerkennen.

 

Inklusion:

Im Bildungsbereich bedeutet Inklusion, dass allen Menschen auf Grundlage der Chancengleichheit das Recht auf höchstmögliche Bildung zusteht. Bereits im Jahr 1989 wurde das Recht des Kindes auf Bildung in der UN- Kinderrechtskonvention verankert. Dieses ist unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Begabung, Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion oder sozialen und ökonomischen Voraussetzungen.

Das Konzept der Inklusiven Schule erkennt die Individualität jedes Kindes sowie die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe an und sieht darin eine Bereicherung. Ziel einer inklusiven Schule ist es, Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler – gleich welcher Herkunft und welcher Leistungsfähigkeit – gemeinsam leben und lernen können. Ein Schulsystem, das die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler als Chance, und nicht nur als Herausforderung sieht und, dass die Potentiale und Begabungen aller Schüler fördert, kann als inklusives Schulsystem bezeichnet werden.

Damit wird die Schule zum gemeinsamen Lernort für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Begabungen und Interessen mit ihren jeweils individuellen Lern- und Unterstützungsbedürfnissen. Der Anspruch der Schule ist es, jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich zu fördern. Das bedeutet, dass die Inklusive Schule für Kinder mit speziellen Begabungen ebenso geeignet ist wie für diejenigen, die einer besonderen Förderung bedürfen.

Im Schulalltag bedeutet damit Inklusion auch das gleichberechtigte Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in einer Lerngruppe an den gleichen Inhalten. (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/inklusion/inklusion-kompakt/)

 

Kooperative Förderplanung im Team

(siehe: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/faecher/sonderpaedagogischer_foerderschwerpunkt/Foerderplanung_im_Team.pdf)

Kinder, die besonderen Anforderungen ausgesetzt sind und schulische und soziale Probleme haben, wie Schulverweigerung, Schulabbruch oder integrative Betreuung benötigen oder unter der Übergangsproblematik leiden (vom Kindergarten in die Schule, von der Schule in den Beruf) und Integration bedürfen, haben einen besonderen, individuellen Förderbedarf.

Es gilt, alle Kinder mitzunehmen und sie zu einem qualifizierten Schulabschluss zu führen.

Die Planung und Vorbereitung einer solchen individuellen (sonderpädagogischen) Förderung konkretisiert sich in individuellen Förderplänen. Individuelle Förderpläne beschreiben den Ist-Stand des SuS in den verschiedenen Entwicklungsbereichen (Motorik, Wahrnehmung, Sprache, Kommunikation, Kognition, Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten) und der schulischen Situation (fachspezifische Aspekte).

Bei der kooperativen Förderplanung sind Klassenlehrer*in, Fachlehrer*in, Erzieher*in und bei Bedarf die Sonderpädagogin beteiligt. In regelmäßigen Abständen werden Förderpläne erstellt, evaluiert und fortgeschrieben.

Die Kooperative Erstellung und Fortschreibung individueller Förderpläne ist ein strukturierter und systematischer Prozess, in dem die beteiligten Personen in einer nicht bevormundenden, sondern symmetrischen und vertrauensbildenden Weise versuchen, Ziele, Inhalte, Rahmenbedingungen, Methoden und ggf. Material für eine zielorientierte Förderung zu planen.