Gefahrensituationen
5.1 Gewaltvorfälle
Um Gefährdungen zu vermeiden gilt folgendes:
- Es ist untersagt durch das Schulgebäude zu rennen.
- Es ist nicht gestattet auf dem Schulgelände mit dem Fahrrad zu fahren.
- Es ist verboten mit Schnee und Steinen zu werfen.
- Es dürfen keine Gegenstände aus dem Fenster geworfen werden und man darf sich nicht aus dem Fenster lehnen.
- Der Bürgersteig rund um das Schulgelände ist Verkehrsfläche der Schule und unterliegt der Schulordnung.
Unfälle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
5.2 Verhalten bei Alarm
Über das Verhalten bei Alarm, zum Beispiel auf Grund eines Brandes, informiert und belehrt der Klassenlehrer.