Verhalten
3.1 Allgemein
Auf dem gesamten Schulgelände gilt: Rauchverbot, Drogenverbot, Alkoholverbot und Waffenverbot.
Schülerinnen und Schüler, die diese grundsätzlichen Vorschriften missachten, werden vom Unterricht ausgeschlossen und müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
Schülerinnen und Schüler mit Suchtproblemen könen sich an eine Vertrauensperson wenden, um Hilfe zu erhalten. Diskretion ist in solchen Fällen oberstes Gebot.
Auf dem Schulgelände besteht ein Nutzungsverbot für Handys, akustische Wiedergabegeräte, iPods und Laserpointer. Kopfhörer sind ebenfalls nicht gestattet.
Entsprechende Geräte dürfen durch Lehrerinnen und Lehrer eingezogen werden. Die eingezogenen Geräte werden im Sekretariat abgegeben und dürfen nur von den Eltern abgeholt werden.
Wertgegenstände sollten generell nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule übernimmt hierfür keine Haftung bei Verlust.
Das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht ist nur auf Basis einer von den Erziehungsberechtigten schriftlich dargelegten religiösen Überzeugung statthaft.
Schulsprache ist deutsch.
Für bestimmte Bereiche der Schule ( Fachräume, Turnhalle, Cafeteria ) bestehen besondere Regeln, die Teil der Schulordnung sind.
3.2 Verhalten im Unterricht
- Zum Stundenbeginn stehen die Schülerinnen und Schüler mit vollständigen Arbeitsmitteln und erledigten Hausaufgaben an ihrem Platz.
- Schülerinnen und Schüler bemühen sich um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn.
- Zuspätkommende Schülerinnen und Schüler betreten den Fachraum erst nach Aufforderung durch die Lehrerinnen und Lehrer und entschuldigen sich für ihr Zuspätkommen.
- Die Jacken hängen an der Garderobe oder im Garderobenschrank des Fachraumes.
- Das Thema der vorhergehenden Stunde ist automatisch mündliche Hausaufgabe zur darauffolgenden Stunde, ohne dass die Fachlehrerin oder der Fachlehrer dies als Hausaufgabe ansagt.
- Essen und Kaugummi kauen während des Unterrichts sind nicht erlaubt.
- Zur Toilette gehen Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts nur in Notfällen.
- Schülerinnen und Schüler, welche den Unterricht massiv stören, verlassen den Raum in Begleitung eines Mitschülers und melden sich im Sekretariat. Die Stunde soll möglichst mit Aufgaben nachgeholt werden.
- Der Fachraum wird erst nach dem Pausenklingeln verlassen.
3.3 Verhalten in den Pausen
Während der großen Pausen gehen Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Bei Abklingeln auf Grund schlechten Wetters verbleiben Schülerinnen und Schüler in dem Unterrichtsraum, in dem die letzte Unterrichtsstunde stattfand.
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
Schülerinnen und Schüler begeben sich in den kleinen Pausen direkt in den nächsten Unterrichtsraum. Getränkeautomaten und Snackautomaten werden in den kleinen Pausen nicht aufgesucht.
In der Cafeteria gelten die dort angezeigten Regeln.